VPE-Mobilitätsgarantie
Gut ankommen mit der VPE-Mobilitätsgarantie
Wir wollen, dass Sie mit uns zuverlässig und pünktlich ans Ziel kommen. Sollte uns das einmal nicht gelingen, können Sie im Rahmen der VPE-Mobilitätsgarantie, der Kundengarantien des Stadtverkehrs RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH oder der bundeseinheitlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr ggf. Ersatz verlangen.
Wir möchten, dass Sie mit uns sicher und pünktlich ankommen. Wenn das einmal nicht klappt, können Sie vielleicht Geld zurückbekommen. Dafür gibt es die VPE-Mobilitätsgarantie, die Kundengarantien vom RVS oder die Rechte für Bahnreisende.
Verbundweit im Netz gültig: Die VPE-Mobilitätsgarantie
Wenn Sie Ihr Fahrtziel um mehr als 30 Minuten später als nach dem Fahrplan erreichen würden, nehmen Sie sich einfach ein Taxi – und wir erstatten Ihnen die Kosten. Voraussetzungen sind, dass die Verspätung (bzw. der Fahrtausfall) vor dem Kauf des Tickets nicht bekannt war, dass sie durch ein im VPE kooperierendes Verkehrsunternehmen verschuldet wurde und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit unseren Bussen und Bahnen zur Verfügung stand. Bei höherer Gewalt (beispielsweise Unwetter, Bombendrohungen, Streik und Suizid) sowie bei angekündigten Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen) besteht leider kein Ersatzanspruch.
Wenn Ihr Bus oder Zug mehr als 30 Minuten zu spät ist, können Sie ein Taxi nehmen. Wir zahlen Ihnen das Geld dafür zurück. Das gilt nur, wenn Sie vorher nichts von der Verspätung wussten, das Problem von einem VPE-Unternehmen kommt und kein anderer Bus oder Zug passend war. Bei starkem Unwetter, Streik oder anderen besonderen Ereignissen gibt es leider kein Geld zurück.
Für wen gilt VPE-Mobilitätsgarantie?
Alle Fahrgäste mit einer Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene (auch Übergangszeitkarten und Deutschlandtickets) einer Netz 9, eines Job-Tickets Erwachsene oder Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung können sich die Taxikosten erstatten lassen. Die Mobilitätsgarantie gilt also nicht für Monats- und Abokarten für Schüler, Auszubildende und Studenten, Studi-Tickets und Tickets des Gelegenheitsverkehrs (z. B. 24-Stunden-Karten, Einzelfahrscheine). Für Fahrten mit dem Deutschlandticket gilt die Mobilitätsgarantie nur innerhalb des VPE-Tarifgebietes, allerdings nur für Kunden, die im Gebiet des VPE Ihren Wohnsitz haben und Ihr Deutschlandticket beim VPE erworben haben.
Wer eine Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene hat (zum Beispiel auch ein Deutschlandticket), kann sich die Taxikosten zurückholen. Auch Menschen mit Schwerbehindertenausweis dürfen das. Schüler, Azubis, Studenten und Leute mit Einzeltickets bekommen kein Geld zurück. Für das Deutschlandticket gilt: Die Mobilitätsgarantie zählt nur im VPE-Bereich und nur, wenn man hier wohnt und das Ticket beim VPE gekauft hat.
Bis zu welcher Höhe erstatten wir die Kosten?
Für Fahrgäste mit Monatskarte oder für schwerbehinderte Menschen übernehmen wir bis zu 35 €. Wer mit einer Jahreskarte für Erwachsene unterwegs ist, kann bis maximal 50 € erhalten.
Mit einer Monatskarte oder als schwerbehinderte Person bekommt man bis zu 35 Euro zurück. Wer eine Jahreskarte für Erwachsene hat, kann bis zu 50 Euro zurückbekommen.
Wie erfolgt die Rückerstattung?
Senden Sie uns einfach den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag (Link nachstehend) zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie Ihrer gültigen Monatskarte oder Jahreskarte mit gültiger Wertmarke innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall zu. Nach Prüfung des Anspruchs überweisen wir Ihnen den Betrag dann auf das von Ihnen angegebene Bankkonto – eine Barauszahlung oder Verrechnung beim Ticketkauf ist leider nicht möglich.
Schicken Sie uns den ausgefüllten Antrag, die Quittung vom Taxi und eine Kopie Ihrer Monats- oder Jahreskarte. Das müssen Sie innerhalb von 14 Tagen tun. Wir prüfen alles und überweisen Ihnen dann das Geld. Eine Barzahlung oder ein Abzug beim Ticketkauf geht leider nicht.
Erstattungsantrag für die VPE-MobilitätsgarantieMit der Inanspruchnahme der VPE-Mobilitätsgarantie verzichtet der Fahrgast auf die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche auf Grundlage der Kundengarantien des Stadtverkehrs RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH – oder den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr.
Wenn Sie die VPE-Mobilitätsgarantie nutzen, können Sie keine weiteren Ansprüche bei RVS oder bei den Fahrgastrechten der Bahn geltend machen.
Für alle Garantien gilt: Ansprüche aus demselben Sachverhalt können nur einmal geltend gemacht werden. Lesen Sie dazu auch § 19 unserer aktuellen Beförderungsbedingungen.
Wichtig: Sie können für ein Problem nur einmal Geld zurückfordern, egal bei welcher Garantie. Mehr Infos finden Sie in § 19 der Beförderungsbedingungen.
VPE BeförderungsbedingungenKundengarantien des Stadtverkehrs RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH
Der Stadtverkehr der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH bietet seinen Fahrgästen verlässliche Garantien und Serviceversprechen. So sollen alle Kunden sicher sein, dass sie zuverlässig ans Ziel kommen – egal ob im Berufsverkehr oder auf Freizeitfahrten.
Der Stadtverkehr der RVS verspricht: Wir bringen Sie sicher ans Ziel – egal ob zur Arbeit oder in der Freizeit. Darauf können Sie sich verlassen.
Weitere InfosFahrgastrechten im Eisenbahnverkehr
Auch im Eisenbahnverkehr gelten klare Fahrgastrechte, die Sie als Kunde schützen. Ob Verspätungen, Ausfälle oder verpasste Anschlüsse – hier erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen können.
Auch bei Zugfahrten haben Sie Rechte. Wenn Ihr Zug zu spät ist, ausfällt oder Sie den Anschluss verpassen, können Sie bestimmte Ansprüche geltend machen. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht.
Weitere Infos