Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) ist bestrebt, seinen Webauftritt barrierefrei gemäß § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie den Anforderungen der BITV 2.0 zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.vpe.de gemäß § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG). Andere Domains und Subdomains sind davon ausgenommen.
Diese Internetseite soll für alle Menschen gut nutzbar sein. Das steht im Gesetz. Der VPE will das umsetzen.
1. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist nur teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Die nachfolgend genannten Inhalte entsprechen noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen:
- Die meisten Bilder enthalten bereits passende Alternativtexte. Einige Bildbeschreibungen werden aktuell noch überprüft und ggf. angepasst.
- Einzelne Formularelemente sind noch nicht voll programmatisch beschriftet.
- PDF-Dokumente stehen derzeit nicht in barrierefreier Version zur Verfügung.
- Die Inhalte in Leichter Sprache werden schrittweise erweitert.
Diese Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei. Einige Dinge müssen noch besser gemacht werden:
- Viele Bilder haben eine Beschreibung. Aber nicht alle. Wir prüfen das noch.
- Einige Felder in Formularen sind noch nicht gut beschriftet.
- PDFs kann man noch nicht gut mit einem Screenreader lesen.
- Texte in einfacher Sprache werden gerade ergänzt.
2. Unsere Barrierefreiheitsfunktionen
Folgende Funktionen stehen über unser Barrierefreiheits-Panel zur Verfügung:
- Bedienung der Seite mit der Tastatur ist möglich
- Dunkelmodus / Hoher Kontrast
- Textgröße verändern
- Zeilenabstand / Textabstand anpassen
- Schriftart wechseln (Arial / OpenDyslexic)
- Cursor vergrößern
- Text vorlesen (wahlweise markierter Text oder gesamte Seite)
- Einfache Sprache anzeigen
- Fokusring für Tastaturnavigation
Diese Funktionen helfen Menschen mit Behinderung:
- Sie können alles mit der Tastatur bedienen
- Dunkelmodus oder hohe Farben für besseren Kontrast
- Text größer machen
- Mehr Abstand zwischen Textzeilen
- Andere Schriftart für besseres Lesen
- Größerer Mauszeiger
- Text vorlesen lassen (einzelne Wörter oder ganze Seite)
- Texte in einfacher Sprache
- Markierung beim Navigieren mit der Tastatur
3. Barrierefreiheitsfunktionen auf unserer Website
Alle Seiten unseres Internetauftritts bieten ein spezielles Symbol für Barrierefreiheit – ein weißes Männchen auf hellblauem Hintergrund (siehe Bild). Dieses Symbol ist auf allen Seiten rechten unteren Bildschirmrand sichtbar.
Mit einem Klick darauf öffnet sich ein Bedienfeld mit verschiedenen Hilfsfunktionen, die die Nutzung der Webseite erleichtern:
- Dunkelmodus oder hoher Kontrast für bessere Lesbarkeit
- Textgröße erhöhen oder verringern
- Zeilen- und Textabstand anpassen
- Schriftart wechseln (z. B. OpenDyslexic)
- Cursor vergrößern
- Texte vorlesen lassen (einzelne Wörter oder die ganze Seite)
- Texte in einfacher Sprache ein- oder ausblenden
- Fokusring bei Tastaturnutzung wird automatisch angezeigt (z. B. bei Tab-Taste)
Rechts am Bildschirm sehen Sie auf jeder Seite ein hellblaues Zeichen mit einem Männchen. Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich ein Fenster mit vielen Hilfen:
- Dunkler Hintergrund oder starker Kontrast
- Text größer oder kleiner machen
- Mehr Abstand im Text
- Eine andere Schriftart (z. B. OpenDyslexic)
- Großer Mauszeiger
- Texte vorlesen lassen
- Texte in einfacher Sprache zeigen oder verstecken
- Markierung beim Bedienen mit der Tastatur
4. Gebärdensprache
Es stehen Ihnen Informationsvideos in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Sie finden diese auf unserer Seite www.vpe.de/gebaerdensprache sowie im Footer unserer Website.
Videos in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite www.vpe.de/gebaerdensprache und unten auf jeder Seite.
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17. September 2025 basierend auf einer internen Selbstbewertung erstellt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.
Diese Erklärung wurde am 17. September 2025 von uns selbst überprüft und geschrieben. Wir haben uns dabei viel Mühe gegeben. Trotzdem kann ein Fehler passiert sein. Wenn Sie einen Fehler finden, sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir wollen diese Erklärung regelmäßig prüfen und verbessern.
6. Kontakt und Rückmeldung
Wenn Sie Barrieren auf unseren Webseiten melden wollen oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns bitte an: info@vpe.de
Haben Sie Probleme mit der Internet-Seite?
Oder brauchen Sie Hilfe?
Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: info@vpe.de
7. Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Rückmeldung unbeantwortet bleibt oder Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 / 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Webseite Ihres Stadt- oder Landkreises.
Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.
Wenn Sie uns schreiben und keine Antwort bekommen:
Oder Sie sind nicht zufrieden mit unserer Antwort:
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden:
Frau Simone Fischer
Sie ist die Behinderten-Beauftragte für das Land Baden-Württemberg.
Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis gibt es eine Ansprechperson für Menschen mit Behinderung.
Diese finden Sie auf der Internet-Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Es gibt ein besonderes Recht für Gruppen oder Vereine, die sich für Barrierefreiheit einsetzen.
Das heißt: „Verbands-Klage-Recht“.