Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den VPE. Wir versuchen auf dieser Seite, einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten. Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert – die Antwort wird dann direkt eingeblendet. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, melden Sie sich gerne bei uns – wir helfen Ihnen weiter!
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen. Wir versuchen hier, die dringendsten Fragen zu beantworten. Klicken Sie auf eine Frage, dann öffnet sich die Antwort. Wenn Sie hier keine Antwort finden, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Deutschlandticket Preis ab 01.01.2025 - 58,00 €
Seit dem 1. Mai 2023. Es gilt monatlich und verlängert sich automatisch, wenn es nicht gekündigt wird. Das Deutschlandticket ist nur online über abovpe.de bestellbar.
Seit 1. Mai 2023 gibt es das Ticket. Es gilt jeden Monat neu. Sie müssen es online bestellen auf Bitte hier klicken.
Sie können Ihr Ticket als Chipkarte bis zum 10. eines Monats für die Nutzung ab dem Folgemonat bestellen. Als Handyticket ist eine Bestellung bis zum 20. des Monats möglich um das Ticket noch im laufenden Monat oder ab dem Folgemonat zu nutzen. Bei einem Abobeginn während des laufenden Monats wird der volle monatliche Preis berechnet.
Wenn Sie eine Chipkarte wollen, müssen Sie sie bis zum 10. eines Monats bestellen. Wenn Sie ein Handyticket wollen, können Sie es bis zum 20. eines Monats bestellen. Wenn Sie mitten im Monat starten, zahlen Sie trotzdem den vollen Monats-Preis.
Die Kündigungsfrist ist bis zum 20. des laufenden Monats zum Monatsende. Das heißt, dass Sie Ihr Ticket flexibel bis zum 20. eines Monats kündigen können, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.
Sie können das Ticket bis zum 20. eines Monats kündigen. Dann verlängert es sich nicht automatisch.
Nein, das Deutschlandticket gilt nur im Regional- und Nahverkehr.
Nein.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse für das Verkehrsgebiet des VPE, ist mit dem Erwerb einer entsprechender Fahrkarte im VPE nach § B 4.3. des VPE-Gemeinschaftstarifs möglich.
Wenn Sie in der 1. Klasse fahren möchten, brauchen Sie dafür eine extra Karte vom VPE.
Nein, das Ticket ist nur als Abonnement erhältlich und somit nicht am Fahrkartenschalter, am Fahrkartenautomaten oder im Bus erhältlich.
Nein, das Ticket gibt es nur als Abo. Sie bekommen es nicht am Automaten, Schalter oder im Bus.
Da es von der Bundesregierung als reines Digitalticket vorgesehen ist, gibt der VPE es nach erfolgreicher Registrierung als Print-Ticket. Chipkarte oder als Handyticket für das Smartphone werden im Laufe des Jahres 2023 kommen.
Weil es von der Regierung als digitales Ticket geplant ist, gibt es der VPE nach der Anmeldung als Papier-Ticket. Eine Chipkarte oder ein Handyticket für das Handy kommt später im Jahr 2023.
Eine automatische Umstellung eines bestehenden Abonnements auf das Deutschlandticket wird beim VPE nicht durchgeführt.
Das alte Abo wird nicht automatisch umgestellt.
Falls man das Deutschlandticket beantragen möchte, müsste man in diesem Fall das bestehende Abo bis zum Monatsende bei seinem aktuellen Abo-Center schriftlich kündigen. Es ist wichtig die Kündigung und die restlichen Wertmarken an das zuständige Abo-Center zu senden, ansonsten wird das Kunden-Konto weiterhin belastet.
Wenn Sie das Deutschlandticket möchten, müssen Sie Ihr altes Abo kündigen. Schicken Sie die Kündigung und die restlichen Wertmarken an Ihr Abo-Center. Sonst müssen Sie weiter dafür bezahlen.
Bis zum 10. eines laufenden Monats kann man das Deutschlandticket als Chipkarte für den Folgemonat beantragen. Als Handyticket auf dem Smartphone ist eine Bestellung bis zum 20. des Monats unter abovpe.de möglich.
Bestellen Sie das Deutschlandticket bis zum 10. des Monats als Chipkarte oder bis zum 20. des Monats als Handyticket auf diese Webseite: Bitte hier klicken.
Beispiel: Sie möchten für den Juli ein D-Ticket kaufen und haben ein bestehendes VPE-Abo. Dieses sollten Sie bis Ende Mai kündigen, die Gültigkeit ihres bestehenden Abos gilt bis Ende Juni.
Beispiel: Sie wollen das Ticket im Juli nutzen → Kündigung bis Ende Mai, altes Abo läuft dann bis Ende Juni.
Um eine elektronische Fahrkarte zu erwerben, muss sich der Nutzer zuvor im Internetportal des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Nutzer elektronische Fahrkarten erwerben.
Um das Ticket zu kaufen, müssen Sie sich zuerst online beim VPE registrieren.
Da das Deutschlandticket von der Bundesregierung als reines Digitalticket vorgesehen ist, wird es beim VPE als Chipkarte oder Handyticket auf dem Smartphone angeboten.
Das Deutschlandticket gibt es nur als digitales Ticket. Sie können es als Chipkarte oder als Handyticket auf dem Smartphone bekommen.
Das Deutschlandticket ist ein persönliches Ticket und nicht übertragbar. Es muss daher auf die nutzende Person ausgestellt werden.
Nein, das Ticket gehört nur Ihnen. Es ist auf Ihren Namen ausgestellt und darf nicht von anderen benutzt werden.
Bundesweit können Personen bis zum 6. Geburtstag, kostenlos mitgenommen werden. Keine Mitnahme von Fahrrädern und Hunden.
Kinder bis 6 Jahre fahren überall kostenlos mit. Fahrräder und Hunde dürfen nicht überall mitgenommen werden.
Im VPE-Gebiet können Hunde/Kleintiere und Fahrräder mitgenommen werden (Tarifinfo - siehe Seite 12). Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist mit dem Erwerb einer entsprechenden Fahrkarte möglich. Für Zusatzvorteile wie Übertragbarkeit und Mitnahme stehen weiterhin unsere klassischen VPE-Abos zur Verfügung.
Im VPE-Bereich darf man Hunde, kleine Tiere und Fahrräder mitnehmen. Wenn Sie mehr Vorteile wollen (zum Beispiel Mitnahme anderer Personen), gibt es dafür spezielle VPE-Abos.
Das Ticket kostet 58,00 Euro pro Monat und für Studierende der Hochschule Pforzheim 53,50 Euro im Abonnement – mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.
Das Ticket kostet 58 Euro pro Monat. Studierende der Hochschule Pforzheim zahlen 53,50 Euro. Man kann das Ticket jeden Monat kündigen.
Für Jobticketkunden gelten besondere Bedingungen.
Für Jobtickets gibt es besondere Regeln.
Das Deutschlandticket kann per SEPA-Mandat monatlich bezahlt werden. Die Kosten werden vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Das Geld wird jeden Monat vom Bankkonto abgebucht.
Das Ticket ist zunächst, seitens des Bundes und der Länder, auf zwei Jahre bewilligt. Zum Ablauf dieser Frist möchte die Politik sich über eine Folgelösung beraten.
Das Ticket gibt es mindestens zwei Jahre. Danach entscheidet die Politik, wie es weitergeht.
Die Anzahl der Tickets ist nicht begrenzt. Jeder kann ein Deutschlandticket bekommen.
Es gibt genug Tickets für alle. Niemand muss sich beeilen.
Nein, das Deutschlandticket ist als Abonnement für alle geplant.
Nein, das Deutschlandticket kostet für alle gleich.
Für junge Menschen wird seit 1. Dezember 2023 das D-TicketJugendBW angeboten, das in ganz Baden-Württemberg gültig ist. Ob es weitere Vergünstigungen geben wird, wird in der Politik derzeit diskutiert.
Aber seit 1. Dezember 2023 gibt es das D-TicketJugendBW für junge Menschen in Baden-Württemberg. Ob es bald mehr Vergünstigungen gibt, wird noch besprochen.
Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Es gilt in allen Verkehrsmitteln, in denen Fahrscheine des ÖPNV anerkannt werden. Dazu zählen Busse, Straßen-/Stadtbahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge (RB, IRE) in der 2. Klasse.
Das Deutschlandticket gilt in ganz Deutschland in Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen und Regionalzügen (2. Klasse). Es gilt überall, wo normale Nahverkehrsfahrkarten gelten.
Nicht gültig ist das Deutschland Ticket in touristischen und historischen Verkehren (z.B. Bergbahn Bad Wildbad).
Nicht gültig ist es in Sonderzügen, wie zum Beispiel alten Museumsbahnen oder Bergbahnen.
D-Ticket JugendBW
Alle Infos finden Sie auf der Website.
Alle Infos finden Sie hier auf der Website. Bitte hier klicken.
Allgemeine Informationen
Für das Fahren ohne Ticket wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 Euro erhoben.
Wenn Sie ohne Ticket fahren, müssen Sie 60 Euro Strafe zahlen.
Sollten Sie Ihre persönliche Jahreskarte lediglich vergessen haben, kommen Sie innerhalb von 14 Tagen bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen vorbei und legen Sie den Bußgeldbescheid und Ihre persönliche Jahreskarte vor, hier reduziert sich das EBE auf einen Bearbeitungsbetrag von 7,00 Euro. Falls Sie Ihre übertragbare Fahrkarte vergessen haben, ist eine Reduzierung des EBE´s nicht möglich, durch die Übertragbarkeit kann kein Nachweis erbracht werden, dass Ihre Fahrkarte während der Feststellung nicht von einem anderen Fahrgast genutzt wurde.
Wenn Sie nur Ihre persönliche Jahreskarte vergessen haben, können Sie sie innerhalb von 14 Tagen beim Verkehrsunternehmen zeigen. Dann zahlen Sie nur 7 Euro Bearbeitungsgebühr. Wenn Sie eine übertragbare Fahrkarte vergessen haben, können Sie die Strafe nicht verringern, weil jemand anders die Karte genutzt haben könnte.
Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte an das Kundencenter:
Rufen Sie bitte das Kundencenter an:
Fahrkarten-Abo
Damit wir Ihnen die Fahrkarte rechtzeitig zur Verfügung stellen können, muss die Bestellung bis zum 10. des Vormonats beim zuständigen Abo-Center vorliegen. Anträge für Jahreskarten erhalten Sie i.d.R. im Kundencenter in der Deimlingstraße 25 in Pforzheim, in der Mobilitätszentrale im Bahnhof Mühlacker, bei den Verkehrsunternehmen oder online unter diesen Link.
Damit Sie die Karte rechtzeitig bekommen, muss Ihr Antrag bis zum 10. des Monats vorher beim Abo-Center sein. Die Anträge gibt es im Kundencenter Pforzheim, in der Mobilitätszentrale Mühlacker, bei den Bus- und Bahnunternehmen oder online hier: Bitte hier klicken.
Die Abbuchung erfolgt in der Regel lt. Gemeinschaftstarif zu Beginn eines Monats.
Das Geld wird normalerweise am Anfang des Monats abgebucht.
Bei Fragen zur Abbuchung wenden Sie sich bitte an Ihr einzugsberechtigtes Unternehmen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, fragen Sie bitte bei Ihrem Abo-Anbieter nach.
Die Fahrkarten werden vom zuständigen Abo-Center immer etwa Mitte eines Monats versendet. Hierbei unterscheidet sich lediglich das Design der Fahrkarte. Sie erhalten bei der Jahreskarte einen kompletten Bogen an Monatswertmarken, zusammen mit der dazugehörigen Stammkarte. Diese ist ein Jahr gültig. Bitte beachten Sie, dass die Stammkarte immer nur mit der dazugehörigen aktuellen Wertmarke gültig ist! Bei der Netz9/Netz9-Solo Jahreskarte im schicken Scheckkartendesign (ausschließlich vom Abo-Center RVS) haben Sie ganz bequem nur eine Jahreskarte, die dank QR-Code kein Aufkleben von Wertmarken erfordert. Hier ist der Gültigkeitszeitraum aufgedruckt.
Sie bekommen Ihre Fahrkarte ungefähr Mitte des Monats vom Abo-Center. Es gibt zwei Arten:
Bei der normalen Jahreskarte bekommen Sie einen Bogen mit Monatsmarken und eine Stammkarte. Diese gilt nur zusammen.
Bei der Netz9- oder Netz9-Solo-Karte bekommen Sie eine praktische Plastikkarte mit QR-Code. Dafür brauchen Sie keine Marken aufkleben, der Zeitraum steht schon drauf.
Die Netz9-Karte erhalten Sie in zwei verschiedenen Versionen. Das normale Netz9-Ticket und das Netz9-Solo-Ticket. Der Preisunterschied erklärt sich wie folgt:
Es gibt zwei Arten:
Das übertragbare Netz9-Ticket können Sie zur Nutzung an andere Personen weitergeben, auch wenn auf dem Ticket Ihr Name vermerkt ist. Außerdem besteht werktags ab 19 Uhr und an den Wochenenden bzw. Feiertagen in Baden-Württemberg ganztägig der sog. Familienvorteil, mit dem zwei Erwachsene und zwei Kinder mit nur einer Fahrkarte fahren können.
Netz9-Ticket: Sie können es an andere weitergeben. Unter der Woche ab 19 Uhr und am Wochenende dürfen zwei Erwachsene und zwei Kinder zusammen fahren.
Das Netz9-Solo Abo ist ausschließlich auf Sie ausgestellt und kann von keiner anderen Person genutzt werden. Auch der oben genannte Familienvorteil entfällt bei dieser Karte.
Netz9-Solo: Das Ticket gehört nur Ihnen. Niemand anderes darf damit fahren. Der Familienvorteil gilt hier nicht.
Die Ersatzausstellung einer Netz9-Karte erfolgt einmalig gegen die Verlustgebühr von 15,00 Euro.
Wenn Sie die Netz9-Karte verlieren, kostet eine Ersatzkarte einmalig 15 Euro.
Wenn Sie Ihre Stammkarte verloren haben, so kann Ihnen gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 15,00 und Rückgabe aller Wertmarken für die restliche Laufzeit eine neue Jahreskarte für die restliche Laufzeit ausgestellt werden. Ebenso für verloren gegangene Wertmarken wird gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 15,00 und die Rückgabe der Stammkarte eine neue Jahreskarte für die restliche Laufzeit ausgestellt.
Wenn Sie Ihre Jahreskarte oder Wertmarke verloren haben, können Sie eine neue Karte bekommen. Das kostet 15 Euro. Sie müssen dafür die restlichen alten Marken oder die Stammkarte zurückgeben.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr zuständiges Abo-Center. Prüfen Sie dazu Ihre Kundennumer:
Bitte melden Sie sich bei Ihrem Abo-Center. Schauen Sie dazu auf Ihre Kundennummer:
- 80000-er Nummernkreis (VPE-Abo-Center Mo.-Do. 08:00 bis 14:00 Uhr)
- 270… oder 100… Nummernkreis (RVS Kundencenter in der Deimlingstraße 25 in Pforzheim)
- Tickets im DB-Format (DB Abo-Center Stuttgart)
- 90000-er Nummernkreis → Jobtickets (VPE-Abo-Center Mo.-Do. 08:00 bis 14:00 Uhr)
- 80000-er Nummer (VPE-Abo-Center Mo.-Do. 08:00 bis 14:00 Uhr)
- 270… oder 100… Nummer (RVS Kundencenter in der Deimlingstraße 25 in Pforzheim)
- Tickets im DB-Format (DB Abo-Center Stuttgart)
- 90000-er Nummern → Jobtickets (VPE-Abo-Center Mo.-Do. 08:00 bis 14:00 Uhr)
Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu Ihrem Abo-Center zu erhalten.
Mehr Infos zu Ihrem Abo-Center finden Sie hier: Bitte hier klicken.
Nachdrucke werden i.d.R. nur gegen Vorlage des Personalausweises / Reisepasses bzw. einer schriftlichen Vollmacht des Karteninhabers ausgegeben.
Wichtig: Sie müssen meist Ihren Ausweis, Pass oder eine Vollmacht mitbringen, um eine neue Karte zu bekommen.
Die Kündigung Ihres Jahreskartenabonnements unterliegt einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres Abonnements nur greift, falls die verbleibenden Wertmarken mit abgegeben werden. Eine Kündigung ohne Wertmarken greift zum nächstmöglichen Termin, dem Ende der Laufzeit. Natürlich können Sie vor Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr kündigen. Dann wird lediglich die Differenz zwischen dem vergünstigtem Abo-Preis und dem freiverkäuflichen Monatstickets nachberechnet.
Wenn Sie Ihre Jahreskarte kündigen möchten, müssen Sie das 4 Wochen vor Monatsende machen. Wichtig: Sie müssen auch die restlichen Wertmarken abgeben. Ohne Wertmarken endet das Abo erst am Ende der Laufzeit. Wenn Sie vor Ablauf von einem Jahr kündigen, müssen Sie den Unterschied zwischen dem günstigen Abo-Preis und dem normalen Monatspreis nachzahlen.
Die Kündigung schicken Sie bitte direkt zusammen mit den restlichen nicht mehr benötigten Wertmarken an Ihr zuständiges Abo-Center.
Schicken Sie die Kündigung und die restlichen Wertmarken an Ihr Abo-Center.
Die Änderung Ihrer Jahreskarte, wie auch die Bestellung, ist jeweils bis zum 10. eines Monats möglich. Bitte beachten Sie auch hier, die Änderung Ihrer Jahreskarte können wir nur mit Abgabe der alten Wertmarken verarbeiten.
Wenn Sie etwas an Ihrer Jahreskarte ändern möchten, geht das bis zum 10. eines Monats. Auch hier gilt: Wir brauchen die alten Wertmarken zurück, um die Änderung zu machen.
Tarif
Im Stadtgebiet Pforzheim bis zu drei Haltestellen (Einstiegshaltestelle nicht mitgerechnet). Rund- und Rückfahrten sind unzulässig.
In Pforzheim dürfen Sie bis zu 3 Haltestellen fahren (die erste Haltestelle zählt nicht mit). Sie dürfen nicht hin- und zurückfahren.
In der Region innerhalb der Gesamtgemeinde in eine Richtung. Es darf keine weitere Gemeinde durchfahren werden. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig. Kurzstreckenfahrscheine gelten nicht in Schienenfahrzeugen.
In der Region dürfen Sie nur innerhalb einer Gemeinde in eine Richtung fahren. Sie dürfen keine andere Gemeinde durchqueren. Kurzstreckentickets gelten nicht in Zügen oder Straßenbahnen.